Neuigkeiten zur BEG Förderung ...
Die Bundesregierung hat umfassende Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Ab dem 21.07.2026 gelten neue Konditionen.
In der Übergangsphase können keine neuen Antragsbestätigungen erstellt werden. Wer bereits eine gültige Antragsbestätigung hat, kann seinen Antrag noch bis zum 20.07.2026 um 20:00 Uhr zu den bisherigen Konditionen einreichen.
Ab dem 21.07.2026 ist die Antragsstellung dann wieder geöffnet. Für alle neuen Anträge gelten dann ausschließlich die neuen Förderbedingungen.
Hier ein Überblick:
Wie wird der Heizungstausch ab dem 21.07.26 gefördert?
Grundförderung (30 Prozent)
Die Grundförderung bleibt zunächst bei 30 %. Ab Q1/2027 ist ein Wertschöpfungsbonus geplant. Nach aktuellem Stand sollen Wärmepumpen aus der EU weiterhin die volle Grundförderung erhalten, bei Geräten außerhalb der EU könnte diese auf 15 % reduziert werden.- Klima-Geschwindigkeitsbonus (16 Prozent)
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus bleibt erhalten, liegt aber nun bei 16 %. Ab dem 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte. - Einkommensabhängiger Bonus (bis zu 40 Prozent)
Der Bonus für selbstnutzende Eigentümer wird nun gestaffelt. Je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen gilt dann zusätzlich zur Grundförderung:- bis 30.000 € Einkommen: 40 %
- bis 40.000 € Einkommen: 20 %
- bis 50.000 € Einkommen: 10 %
- Familienzuschlag: Einmalige Minderung des anzusetzenden Haushaltseinkommens um 10.000 €, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
- Der Effizienzbonus entfällt.
Es werden Investitionskosten von maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt. Dieser Beitrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und dann halbjährlich um jeweils 750 €.
Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 70 %* Zuschuss gedeckelt.
*Bis zu 80 % für selbstnutzende Eigentümer nut max. 40.000 € Haushaltsjahreseinkommen.
Quelle: www.kfw.de
