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für den Austausch Ihrer alten Heizung...

Die neue BEG Förderung im Überblick...

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.

Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. So profitieren Sie bereits jetzt von den neuen Fördersätzen, die seit Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.

Die Förderung unterstützt die Bürgerinnen und Bürgern dabei, ihr Zuhause zukunftsfest zu machen und künftig - auch durch die Ausweitung des CO₂-Emissionshandels auf den Gebäudesektor - deutlich steigende Kosten für fossile Brennstoffe zu vermeiden.

 

Wärmepumpen-Förderung 2024 | Informationen für Verbraucher

Seit dem 01.01.2024 gelten neue attraktive Förderkonditionen:

Wie wird der Heizungstausch jetzt gefördert?

  • Basisförderung (30 Prozent)
    Diese Förderung gibt es für alle Verbraucher, die einen fach- und sachgerechten Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie durchführen lassen.

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent)
    Dieser Bonus kommt obendrauf, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein, um den Bonus zu erhalten - Sie sollten den Heizungstausch also nicht unnötig hinauszögern!
     
  • Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent)
    Dieser neue Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts.
     
  • Effizienzbonus (5 Prozent)
    Dieser Bonus ist mit dabei, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.

Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent Zuschuss gedeckelt. Es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, Sie erhalten also maximal 21.000 Euro Förderung.